Zum einen nahmen die geltenden Rechtsvorschriften von den technischen Möglichkeiten bislang kaum Notiz. Überdies hat die Qualität der IT-Unterstützung vielfach nicht dazu motiviert, konventionelle Arbeitsweisen aufzugeben.
Zwischenzeitlich eröffnen modifizierte Rechtsvorschriften und die verfügbaren Technologien, aber auch die deutlich fortgeschrittene Aufgeschlossenheit gegenüber einer durchgängigen IT-Unterstützung neue Wege zu einer ganzheitlichen, von den Geschäftsprozessen ausgehenden IT-basierten Vorgangsbearbeitung.