Wichtig für die Bewertung der Angebote ist als Erstes die Prüfung der Angebote auf Anforderungskonformität und als Zweites der Vergleich der Angebote untereinander (dieser Schritt erfolgt nur bei der Leistungsbewertung). Als Hilfsmittel für eine objektive und neutrale Bewertung dienen die im Vorfeld der Vergabe gefertigte Bewertungsmatrizen.
Empfehlenswert ist dabei die Anwendung einer Nutzwertanalyse. Dabei wird der Leistungspunktwert des zu prüfenden Angebots mit dem vor Beginn des Verfahrens festgelegten Gewichtungspunktwert multipliziert. Mit der Ermittlung der Gesamtpunktewerte werden die Angebote vergleichbar und die Ermittlung von wirtschaftlichen Angeboten vereinfacht. Das Bewertungsergebnis wird jeweils ausführlich begründet und zusammengefasst. So ist eine revisionssichere Dokumentation sichergestellt.
Weiterhin unterstützen wir Sie bei Planung, Aufbau sowie Durchführung von Teststellungen oder Präsentationen und dokumentieren dies für den Bewertungsprozess ordnungsgemäß.