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Teilnahmebedingungen

Anmeldung; Bestätigung

Verbindliche Anmeldungen zur INFORA-Vergabeakademie erfolgen formlos schriftlich über das Online-Formular oder per Brief, Telefax oder E-Mail. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung und Ihrer Reservierung entsprechend dem zur Verfügung stehenden Teilnahmekontingent für das Seminar, für welches die Anmeldung erfolgt.

Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl für eine Schulung beträgt mindestens 5 , höchstens ca. 15 Personen. Die INFORA GmbH behält sich das Recht vor, Kurse bei zu geringer Nachfrage spätestens eine Woche vor Kursbeginn zu verschieben oder abzusagen. Die INFORA GmbH verpflichtet sich, die betroffenen Kursteilnehmer umgehend zu informieren. Wird der Kursbeginn verschoben, so werden geleistete Zahlungen auf diesen Kurs angerechnet. Wird der Kurs auf einen Termin verschoben, an dem der Teilnehmer verhindert ist, verpflichtet sich die INFORA GmbH, geleistete Zahlungen umgehend zurückzuerstatten. Der Teilnehmer hat in diesem Fall seine Verhinderung schriftlich anzuzeigen. Entfällt die Veranstaltung ersatzlos, wird die Kursgebühr in voller Höhe erstattet. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.

Schulungsort

Bei den von der INFORA GmbH durchgeführten Schulungen der INFORA-Vergabeakademie handelt es sich um zentrale Schulungen, die in den Räumen stattfinden, die INFORA organisiert bzw. bereitstellt.

Schulungsinhalt

Der Inhalt der Schulung ergibt sich grundsätzlich aus der Schulungsbeschreibung der INFORA-Vergabeakademie. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge der Schulungsinhalte besteht nicht.

Vorkenntnisse / Schulungserfolg

Für das Vorhandensein von erforderlichen Vorkenntnissen, insbesondere für die Vertiefungsseminare, trägt jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer die Verantwortung.
Die INFORA GmbH führt die Schulungen mit Vergabepraktikern durch. Die INFORA GmbH kann für den Schulungserfolg, der im Wesentlichen auch vom Einsatz und den Vorkenntnissen des Schulungsteilnehmers abhängt, keine Gewährleistung übernehmen. Sie schuldet lediglich die Durchführung der Schulung.

Rechnungsstellung, Zahlung

Mit der verbindlichen Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung der INFORA-Vergabeakademie wird der Rechnungsbetrag der Seminargebühr fällig. Die Seminargebühren umfassen die Durchführung, Schulungsunterlagen, Nutzung der technischen Einrichtungen für Unterrichtszwecke und Pausengetränke (Kaffee, Tee, alkoholfreie Softgetränke), sowie das vorgesehene Mittagessen / den vorgesehenen Imbiss.

Für die Rechnungen gilt eine Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die INFORA GmbH berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen. Besucht der Teilnehmer aus Gründen, die nicht die INFORA GmbH zu vertreten hat, nicht das gesamte gebuchte Seminar, fällt trotzdem die volle Höhe der Seminargebühr an.

Rücktritt und Umbuchung

Die Stornierung und/oder Umbuchung einer Anmeldung muss schriftlich (auch per Fax) erfolgen. Stornierungen und Umbuchungen eines Teilnehmers bis 2 Wochen vor Seminarbeginn sind kostenlos.

Bei Rücktritt oder Umbuchung innerhalb der letzten 2 Wochen vor Seminarbeginn wird die volle Seminargebühr fällig. Nimmt der angemeldete Teilnehmer ohne Stornierung am Seminar aus Gründen nicht teil, die nicht die INFORA GmbH zu verantworten hat, so wird der ungekürzte Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig.

Ist der Teilnehmer zum vereinbarten Seminartermin verhindert, so ist er berechtigt, jederzeit an seiner Statt einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Es fallen hierfür keine zusätzlichen Kosten an. Um Information wird gebeten.

Leistungshindernisse, Unmöglichkeit

Bei Ausfall des Seminars aufgrund von Krankheit des Dozenten, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Seminardurchführung. INFORA bemüht sich, entweder einen geeigneten Ersatzdozenten oder einen Ersatztermin anzubieten.

Die INFORA GmbH haftet in solchen Fällen nicht für entstandene Kosten für Reise, Übernachtung und/oder Arbeitsausfall. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die INFORA GmbH berechtigt, die Durchführung des Kurses um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

Haftung

Die INFORA GmbH haftet im Rahmen dieses Vertrages unbeschränkt für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Regelungen nur, wenn und soweit sie von der INFORA GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet die INFORA GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im Übrigen ist ausgeschlossen. Die Haftung hierfür ist summenmäßig auf die Teilnahmegebühr beschränkt.

Für Schäden, die der Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Kursbesuch verursacht, haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die INFORA GmbH verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

Erfüllungsort für Leistungen ist der jeweilige Seminarort. Erfüllungsort für die Zahlungen ist Köln.

Gerichtsstand für alle Klagen gegen die INFORA GmbH ist Köln

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der Teilnahmebedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die Teilnahmebedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.